Sachkundenachweis

In unserer Praxis können Hundehalter den Sachkundenachweis machen.
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die

  • erforderliche Sachkunde und die
  • Zuverlässigkeit besitzt,
  • den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
  • für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat
  • und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
Die Sachundenachweis Übungsbögen finden Sie bei der Tierärztekammer Nordrhein – oder klicken Sie einfach hier.
Die Lösungsschablone finden Sie hier.

Addresse

Tierarztpraxis Poststraße
Poststraße 2
42799 Leichlingen (Rheinland)

Nur Terminstunden - keine offene Sprechzeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin bei uns.

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